Der Werkstattrat

Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der behinderten Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Seine Rechtsgrundlage gründet sich auf das SGB IX, § 219, 1. Der Wirkungsbereich des Werkstattrates wird in der sogenannten „Mitwirkungsverordnung“ geregelt. Der Werkstattrat besteht aus mindestens drei Personen und wird in einer geheimen Wahl für 4 Jahre gewählt. Die Aufgaben des Werkstattrates bestehen hauptsächlich in der Umsetzung und Vertretung der Fragen und Anliegen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung.

Der Werkstattrat in der Werkstatt Über den Teichen besteht aus sieben Mitgliedern, die sich zu regelmäßigen monatlichen Sitzungen mit der Werkstattleitung zusammen finden, um zeitnah an den Entwicklungen in der Werkstatt mitzuwirken. Darüber hinaus ist der Werkstattrat immer für alle Werkstättler bei Problemen oder Anregungen ansprechbar. So fragt z. B. der Werkstattrat seine Kollegen nach Anregungen und Ideen für unseren  jährlichen Ausflugstag der gesamten Werkstatt und beschließt die gemeinsam erarbeitete Idee.

Darüber hinaus nimmt der Werkstattrat an regelmäßigen Schulungen und Treffen der Werkstatträte der Caritas-Werkstätten in NRW und Niedersachsen teil. Hier werden alle anstehenden, für Werkstätten relevanten, Änderungen in der Behindertenhilfe besprochen oder Gastredner aus der Politik sowie der Sozialhilfeträger kommen zu Wort und beantworten Fragen der anwesenden Werkstatträte.

Um allen Mitarbeitern einer Werkstatt die Möglichkeit zu geben, an der Arbeit im Werkstattrat teil zu nehmen, steht einem Werkstattrat eine sog. „Vertrauensperson“ zur Seite. Diese wird vom Werkstattrat nach dessen Wahl bestimmt. Diese Vertrauensperson hat keine rechtliche Funktion im Werkstattrat, sie führt lediglich administrative Arbeiten durch.




                                      Foto Werkstattrat 

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